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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Mängelbehebungsfrist, weil offenbar irrtümlich dem Verfahrenshelfer jene Verfügung nicht zugestellt worden ist, mit welcher eine Beschwerdeergänzung binnen vier Wochen aufgetragen wurde, und gleichzeitige Zurückweisung der Beschwerde wegen Unmöglichkeit der Rechtsverletzung.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090124.X01Im RIS seit
12.06.2007