RS Vwgh 1989/11/23 88/09/0122

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Veröffentlicht am 23.11.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §48a Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Schon das Vorhandensein einer zum Kreis der Fortsetzungsberechtigte nach § 48 a Abs 2 erster Satz KOVG gehörenden Person schließt - ungeachtet ihrer Entscheidung, ob sie das anhängige Verfahren fortsetzt oder nicht - die Fortsetzungsberechtigung sonstiger Rechtsnachfolger nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090122.X03

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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