RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0086

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Veröffentlicht am 23.11.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46 Abs1;
AuslBG §15 Abs1 Z1 idF 1988/231;
AuslBG §15 Abs2 idF 1988/231;

Rechtssatz

Der Erwerb einer "Ersatzzeit" gemäß § 15 Abs 2 Z 4 AuslBG setzt den Bezug von Arbeitslosengeld usw voraus (im Beschwerdefall wurde für den strittigen Zeitraum nicht einmal eine ordnungsgemäße Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld gemäß § 46 Abs 1 AlVG nachgewiesen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090086.X01

Im RIS seit

11.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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