RS Vwgh 1989/11/24 89/17/0143

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Veröffentlicht am 24.11.1989
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
LAO Stmk 1963 §165;

Rechtssatz

Der Säumniszuschlag setzt nach der Stmk LAO nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungschuldigkeit, nicht aber die sachliche Richtigkeit der Abgabenfestsetzung voraus. Eine Minderung von Säumniszuschlagsfestsetzung bei späterer Herabsetzung von Abgabenfestsetzungen ist in der Stmk LAO nicht vorgesehen (Hinweis E 22.9.1989, 89/17/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170143.X03

Im RIS seit

24.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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