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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §217;Rechtssatz
Der Säumniszuschlag setzt nach der Stmk LAO nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungschuldigkeit, nicht aber die sachliche Richtigkeit der Abgabenfestsetzung voraus. Eine Minderung von Säumniszuschlagsfestsetzung bei späterer Herabsetzung von Abgabenfestsetzungen ist in der Stmk LAO nicht vorgesehen (Hinweis E 22.9.1989, 89/17/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989170143.X03Im RIS seit
24.11.1989