RS Vwgh 1989/11/27 89/10/0178

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art8;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ist Gegenstand des bekämpften Bescheides allein die Zurückweisung einer Berufung des Bf (hier: als unzulässig mangels Bescheidqualität der mit dem Rechtsmittel bekämpften Erledigung der BPolDion Wien), so kann dieser, solcherart thematisch begrenzte Bescheid den Bf nur in seinem Recht auf meritorische Erledigung seiner Berufung verletzen. Dieses Recht ist von folgendem Beschwerdepunkt nicht erfasst: "Verletzung des Rechtes, entgegen der Bestimmung des Art VIII EGVG keiner Bestrafung unterzogen zu werden".

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100178.X01

Im RIS seit

20.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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