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DienstrechtNorm
BDG 1979 §39Rechtssatz
Von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob die Zeit des Aufenthaltes eines Bediensteten zum Zweck der Durchführung einer Schulung als Dienstzuteilung zu werten ist, ist nicht die Tatsache des Erbringens einer Dienstleistung - dieser Umstand ist vielfach auch bei Dienstreisen gegeben -, sondern die Frage seiner Unterstellung unter die Dienstaufsicht des Leiters der Dienststelle, bei der die Schulung abgehalten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120228.X01Im RIS seit
20.12.2021Zuletzt aktualisiert am
21.12.2021