RS Vwgh 1989/11/27 89/12/0043

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1 Z21.2 litc;
BDG 1979 Anl1 Z21.2 litd;

Rechtssatz

Jede Dienstzeit als Universitätsassistent (Hochschulassistent) muss bei der Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Universitätsassistenten (Hochschulassistenten) in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Z 21.2 lit c der Anl 1 zum BDG 1979 eingerechnet werden, weil die Einrechnungsbestimmungen der lit d der zitierten Norm die Einrechnung von Dienstzeiten als Universitätsassistent (Hochschulassistent) nicht enthalten, sondern nur andere Dienstzeiten und Tätigkeiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120043.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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