RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1989
beobachten
merken

Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

BDG 1979 §39
RGV 1955 §2 Abs3

Rechtssatz

Die Tatsache der Abhaltung einer Schulung bei einer anderen Dienststelle sagt für sich allein noch nichts darüber aus, ob der mit der Schulung betraute, von auswärts kommende Bedienstete auch der Dienstaufsicht im Rahmen der Organisation, bei der die Schulung abgehalten wird, unterstellt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120228.X02

Im RIS seit

20.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten