RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0217

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

GehG 1956 §78 Abs4 Z1;
KrPflG 1961 §52 Abs1;

Rechtssatz

Die Regelung des § 52 Abs 1 KrPflG stellt auch auf die medizinischtechnischen Dienste und die Sanitätshilfsdienste ab, weshalb sie für die Frage der einschlägigen Verwendung im Krankenpflegefachdienst keine entscheidende Bedeutung haben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120217.X05

Im RIS seit

01.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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