RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0217

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

GehG 1956 §78 Abs4 Z1;
KrPflG 1961 §4;
KrPflG 1961 §5 Abs1;
KrPflG 1961 §5 Abs4;

Rechtssatz

Weder der Einschulung, noch der Beaufsichtigung von Grundwehrdienern, noch der fallweisen Leistung von Erster Hilfe kann auf Grund der Art der genannten Dienstleistungen bzw. der hiefür notwendigen Qualifikationen die Bedeutung einer einschlägigen Verwendung iSd Krankenpflegefachdienstes zukommen. (hier: Sanitätsunteroffizier bei der Stellungskommission)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120217.X04

Im RIS seit

01.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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