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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wenn der Besch der Meinung ist, das von der Erstbehörde geschätzte und der Bemessung der Geldstrafe zugrunde gelegte Einkommen entspriche nicht den Tatsachen, dann obliegt es ihm im Berufungsverfahren insoweit, ein konkretes Gegenvorbringen zu erstatten.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100124.X03Im RIS seit
11.07.2001