RS Vwgh 1989/11/27 89/10/0123

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

GeschlKrG §12 Abs2;
Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten 1974 §1;
VStG §10 idF 1987/516;
VStG §11 idF 1987/516;
VStGNov 1987;

Rechtssatz

Nach § 11 VStG idF der Novelle 1987 liegt die Wahl der Strafart insoweit nicht im Ermessen der Behörde, als eine Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen, dh aus Gründen der Spezialprävention, verhängt werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100123.X01

Im RIS seit

27.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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