RS Vwgh 1989/11/28 89/05/0193

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Veröffentlicht am 28.11.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine von der Behörde in einem Mehrparteienverfahren erteilte Bewilligung erwächst den Parteien gegenüber erst in Rechtskraft, wenn der Bescheid an sie ergangen ist.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050193.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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