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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
B-VG Art139 Abs1;Rechtssatz
Dem VfGH und VwGH obliegt die Pflicht zur Überprüfung eines Flächenwidmungsplanes auf seine Gesetzmäßigkeit und sohin Verfassungsmäßigkeit. Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit eines Flächenwidmungsplanes bestehen nicht in dem Fall, dass in einem "gemischten Baugebiet" eine Wohnhausanlage von einem Betrieb sowohl durch eine Reihe von Wohnbauten als auch durch Verkehrsflächen getrennt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050139.X01Im RIS seit
27.03.2007Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009