RS Vwgh 1989/11/28 89/05/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1989
beobachten
merken

Index

L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art139 Abs1;
B-VG Art140 Abs1;
ROG OÖ 1972 §16 Abs7 idF 1977/015;

Rechtssatz

Dem VfGH und VwGH obliegt die Pflicht zur Überprüfung eines Flächenwidmungsplanes auf seine Gesetzmäßigkeit und sohin Verfassungsmäßigkeit. Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit eines Flächenwidmungsplanes bestehen nicht in dem Fall, dass in einem "gemischten Baugebiet" eine Wohnhausanlage von einem Betrieb sowohl durch eine Reihe von Wohnbauten als auch durch Verkehrsflächen getrennt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050139.X01

Im RIS seit

27.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten