RS Vwgh 1989/11/28 89/11/0150

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Veröffentlicht am 28.11.1989
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §38 zweiter Satz
KFG 1967 §66 Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0138 E 13. Oktober 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Aus den Bestimmungen des AVG über das Berufungsverfahren lässt sich keineswegs ableiten, dass es der Berufungsbehörde im Falle der selbstständigen Beurteilung einer Vorfrage durch die Unterbehörde verwehrt wäre, das Berufungsverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 zweiter Satz AVG 1950 auszusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110150.X04

Im RIS seit

15.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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