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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs5 idF 1987/615;Rechtssatz
Wurde über die Zuerkennung von Familienzuschlägen auf Grund eines Antrages auf Arbeitslosengeld (Grundbetrag und Familienzuschläge) noch nicht entschieden, ist das Verfahren in dieser Hinsicht noch anhängig. Die Anwendung des § 25 Abs 5 AlVG erster Satz kommt - daher, und zwar im Hinblick auf den zweiten Satz dieses Absatzes nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080319.X01Im RIS seit
05.12.2006