RS Vwgh 1989/11/28 88/08/0319

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Veröffentlicht am 28.11.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs5 idF 1987/615;

Rechtssatz

Wurde über die Zuerkennung von Familienzuschlägen auf Grund eines Antrages auf Arbeitslosengeld (Grundbetrag und Familienzuschläge) noch nicht entschieden, ist das Verfahren in dieser Hinsicht noch anhängig. Die Anwendung des § 25 Abs 5 AlVG erster Satz kommt - daher, und zwar im Hinblick auf den zweiten Satz dieses Absatzes nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080319.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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