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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1447;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Ablieferung von Kennzeichentafeln und Zulassungsschein - Der Antragsteller behauptete Unmöglichkeit der Leistung wegen Verlustes der Kennzeichentafel. Die Unmöglichkeit der Leistung ist ein Umstand, auf den im Vollstreckungsverfahren entsprechend Bedacht zu nehmen sein
wird. Es kann im gegebenen Zusammenhang dahinstehen, inwieweit die behauptete Unmöglichkeit der Leistung die Vollstreckung des angefochtenen Bescheides hindert. Sie stellt jedenfalls keinen unverhältnismäßigen Nachteil für den Bf iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Antrag war daher schon aus diesem Grund nicht stattzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:AW1989110041.A01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.04.2013