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L65007 Jagd Wild TirolNorm
ABGB §1118 impl;Rechtssatz
Ein von mehreren Pächtern (Mitpächter) abgeschlossener Jagdpachtvertrag ist auch dann hinsichtlich aller Mitpächter aufzulösen, wenn der Auflösungstatbestand nur von einem Mitpächter verwirklicht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030223.X01Im RIS seit
30.01.2007