Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990/14, 235;Rechtssatz
Bezog sich die Berufung nicht auf den Wiederaufnahmebescheid, sondern nur auf den Sachbescheid, so ist die Wiederaufnahme in Rechtskraft erwachsen. Für die Berufungsbehörde besteht kein Grund, sich mit der Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme zu befassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130177.X03Im RIS seit
30.11.1989Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012