RS Vwgh 1989/11/30 88/13/0177

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Veröffentlicht am 30.11.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250;
BAO §288;
BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990/14, 235;

Rechtssatz

Bezog sich die Berufung nicht auf den Wiederaufnahmebescheid, sondern nur auf den Sachbescheid, so ist die Wiederaufnahme in Rechtskraft erwachsen. Für die Berufungsbehörde besteht kein Grund, sich mit der Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme zu befassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130177.X03

Im RIS seit

30.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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