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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
KFG 1967 §66 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass das Verhalten des Lenkerberechtigten, das zur strafgerichtlichen Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung, des Vergehens der Zuhälterei und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffenG geführt hat, unter Berücksichtigung des Zusammentreffens mehrerer strafbarer Handlungen (insbesondere wiederholte versuchte schwere Nötigung) und der aus in der Vergangenheit begangenen strafbaren Handlungen erkennbaren Wiederholungstendenzen, den in § 66 KFG angeführten Delikten gleichkommt (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110179.X02Im RIS seit
16.07.2007