RS Vwgh 1989/12/5 89/11/0179

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Veröffentlicht am 05.12.1989
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs3;
WaffG 1986 §36 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass das Verhalten des Lenkerberechtigten, das zur strafgerichtlichen Verurteilung wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung, des Vergehens der Zuhälterei und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffenG geführt hat, unter Berücksichtigung des Zusammentreffens mehrerer strafbarer Handlungen (insbesondere wiederholte versuchte schwere Nötigung) und der aus in der Vergangenheit begangenen strafbaren Handlungen erkennbaren Wiederholungstendenzen, den in § 66 KFG angeführten Delikten gleichkommt (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110179.X02

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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