RS Vwgh 1989/12/7 87/08/0043

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Veröffentlicht am 07.12.1989
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §21;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Zur Möglichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Geistesschwachen und zur Erkennbarkeit der Unmöglichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080043.X01

Im RIS seit

27.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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