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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §356;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0078 E 4. November 1983 VwSlg 11211 A/1983 RS 1Stammrechtssatz
Einem zufolge Zustellungsmangels nicht von der gemäß § 356 Abs 1 GewO 1973 anberaumten Augenscheinsverhandlung im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren verständigten Nachbarn, der noch vor Erlassung des Genehmigungsbescheides Einwendungen erhoben hat, kann nicht der Mangel der Parteistellung und daraus folgend das Fehlen einer Berufungslegitimation im Sinne des § 359 Abs 4 GewO 1973 entgegengehalten werden. Es ist vielmehr mit ihm ein Verfahren nach § 356 Abs 1 GewO 1973 im Rahmen des anhängigen Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040151.X02Im RIS seit
13.02.2007