RS Vwgh 1989/12/12 89/05/0185

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Veröffentlicht am 12.12.1989
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Index

Baurecht - OÖ
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1
AVG §8
VwGG §21 Abs1
VwGG §24 Abs2
VwGG §34 Abs1
VwGG §62 Abs1

Rechtssatz

Zum Vorbringen der belangten Behörde, der für den Bf einschreitende Rechtsanwalt habe keine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt, ist zu bemerken, dass hier nach dem VwGG kein Mitspracherecht der belangten Behörde besteht.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050185.X02

Im RIS seit

15.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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