RS Vwgh 1989/12/12 88/08/0272

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Veröffentlicht am 12.12.1989
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §229 Abs1 Z2;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0187 E 19. Dezember 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Zur Lösung der Frage, ob familienhafte Mitarbeit oder ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegt, ist auch von Bedeutung ob gewährte Leistungen ein von der Tätigkeit abhängiges Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft waren. (Hinweis auf E vom 15.12.1977, 1859/77)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080272.X04

Im RIS seit

29.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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