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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §77 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0107 E 18. November 1983 RS 3Stammrechtssatz
Steht die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Auflage fest, ohne daß ersichtlich ist, durch welche weniger einschneidende Vorkehrung derselbe Effekt erzielt werden kann, so ist die Frage der wirtschaftlichen Folgen für den Betriebsinhaber nicht mehr zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986040114.X03Im RIS seit
09.09.2005