RS Vwgh 1989/12/12 86/04/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0107 E 18. November 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Steht die Zulässigkeit der Vorschreibung einer Auflage fest, ohne daß ersichtlich ist, durch welche weniger einschneidende Vorkehrung derselbe Effekt erzielt werden kann, so ist die Frage der wirtschaftlichen Folgen für den Betriebsinhaber nicht mehr zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986040114.X03

Im RIS seit

09.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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