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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Erfüllung des Rückforderungstatbestandes nach § 25 Abs 1 AlVG aufgrund unwahrer Angaben des Leistungsbeziehers. (hier: bewusst wahrheitswidrige Angaben eines - tatsächlich nicht der Versicherungspflicht unterliegenden - geschäftsführenden Gesellschafters einer GesmbH über seine Tätigkeiten)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080164.X01Im RIS seit
30.11.2006