Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Verpflichtung zum Kostenersatz - ein Ansuchen des Verpflichteten zur Durchführung der in Rede stehenden Amtshandlungen lag nach den Sachverhaltsannahmen der belangten Behörde nicht vor - ist ein gemäß § 1294 ABGB zu beurteilendes Verschulden, das für die Vornahme der Amtshandlung kausal ist, sowie, dass die von Amts wegen angeordnete, die Kosten verursachende Maßnahme zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderlich ist (Hinweis E 19.9.1989, 89/04/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040094.X01Im RIS seit
07.03.2007