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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0019 E 4. Juli 1985 RS 1Stammrechtssatz
Die wirtschaftliche Abhängigkeit, die nach der Rechtsprechung ihren sinnfälligen Ausdruck im Fehlen der im eigenen Namen auszuübenden Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen organisatorischen Einrichtungen und Betriebsmittel findet, ist bei entgeltlichen Arbeitsverhältnissen die zwangsläufige Folge persönlicher Abhängigkeit (Hinweis E 2.7.1981, 154/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080272.X01Im RIS seit
29.11.2006Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018