RS Vwgh 1989/12/12 89/04/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §41;
AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2805/77 E 22. Februar 1979 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Verfahrensmangel, durch den dem Nachbarn die rechtzeitige Erhebung von Einwendungen verwehrt war, kann im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nur durch Anberaumung einer neuen Augenscheinverhandlung bzw. Fortsetzung einer unterbrochenen Augenscheinverhandlung saniert werden.

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040100.X01

Im RIS seit

13.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten