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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0250/80 E 7. Mai 1982 RS 2Stammrechtssatz
In einem Fall, in dem das gesetzwidrige Verhalten sowohl den Tatbestand der Z 3 als auch der Z 4 des § 366 Abs 1 GewO 1973 zu verwirklichen vermag, muß die Beschreibung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 schon im Spruch alle jene Tatbestandsmerkmale enthalten, die eine Zuordnung zu einem dieser Tatbestände in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zulassen. Die Umschreibung der Tat muß dem Täter erkennen lassen, ob ihm der genehmigungslose Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage oder der Betrieb einer zwar genehmigten, aber ohne Genehmigung geänderten Betriebsanlagen zum Vorwurf gemacht wird.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040219.X01Im RIS seit
17.10.2006