Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Hat der Leistungswerber den Umstand, dass er als Hausbesorger beschäftigt war, in seinem Antrag auf Arbeitslosengeld verschwiegen, so ist der Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 AlVG erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080285.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009