RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 impl;
AVG §45 Abs2 impl;
AVG §49 Abs1 litb impl;
BAO §167 Abs2;
BAO §171 Abs1 litc;
EStG 1972 §25;

Rechtssatz

Über Art und Ausmaß der tatsächlich ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit eines Arbeitnehmers können in erster Linie dieser selbst, sein Arbeitgeber sowie allfällige Arbeitskollegen Auskunft erteilen. Die im konkreten Fall gegebene Verweigerung jedweder Aussage hierüber seitens einer Arbeitnehmerin, die Ehegattin des den Beruf eines Wirtschaftstreuhänders ausübenden AbgPfl ist, kann nicht mit der beruflichen Verschwiegenheitspflicht eines Wirtschaftstreuhänders begründet werden. Die AbgBeh darf aber aus dieser Auskunftsverweigerung keine Schlüsse im Rahmen ihrer Beweiswürdigung ziehen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X06

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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