Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Über Art und Ausmaß der tatsächlich ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit eines Arbeitnehmers können in erster Linie dieser selbst, sein Arbeitgeber sowie allfällige Arbeitskollegen Auskunft erteilen. Die im konkreten Fall gegebene Verweigerung jedweder Aussage hierüber seitens einer Arbeitnehmerin, die Ehegattin des den Beruf eines Wirtschaftstreuhänders ausübenden AbgPfl ist, kann nicht mit der beruflichen Verschwiegenheitspflicht eines Wirtschaftstreuhänders begründet werden. Die AbgBeh darf aber aus dieser Auskunftsverweigerung keine Schlüsse im Rahmen ihrer Beweiswürdigung ziehen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X06Im RIS seit
13.12.1989Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014