RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Ein Nutzungsausmaß bis zu 20 %, bei dem nach der Rsp des VwGH üblicherweise von einer bloß untergeordneten Gebäudenutzung gesprochen wird, stellt nur eine grobe Richtschnur, nicht aber eine exakt in jedem Fall anzuwendende Grenzziehung dar. Die anteilig auf einen untergeordnet betrieblich genutzten Gebäudeteil entfallende AfA bildet eine Betriebsausgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X03

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten