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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Ein Nutzungsausmaß bis zu 20 %, bei dem nach der Rsp des VwGH üblicherweise von einer bloß untergeordneten Gebäudenutzung gesprochen wird, stellt nur eine grobe Richtschnur, nicht aber eine exakt in jedem Fall anzuwendende Grenzziehung dar. Die anteilig auf einen untergeordnet betrieblich genutzten Gebäudeteil entfallende AfA bildet eine Betriebsausgabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X03Im RIS seit
13.12.1989Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014