RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0151

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs2a litb;

Rechtssatz

Ist der Beamte zur Vornahme der Untersuchung mit dem Alkoholmessgerät ermächtigt, darf die Behörde davon ausgehen, dass er hiefür besonders geschult ist.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020151.X03

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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