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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
AtemalkoholmeßgeräteV;Rechtssatz
Ist der Beamte zur Vornahme der Untersuchung mit dem Alkoholmessgerät ermächtigt, darf die Behörde davon ausgehen, dass er hiefür besonders geschult ist.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020151.X03Im RIS seit
16.01.2007