RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum Betriebsvermögen des Vermieters gehören, wenn die Vermietung dem Betrieb dient, dh wenn sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X09

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten