RS Vwgh 1989/12/13 89/01/0069

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Weder die vorherige Akteneinsicht des Vertreters des Bf noch die Ausfolgung von Ablichtungen aus dem Akt ersetzt die Zustellung eines Bescheides.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010069.X02

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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