Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/11, 190;Rechtssatz
Im Wirtschaftsleben wird niemand ohne einen entsprechenden Umsatz an einen anderen (hier: an einen selbständigen Handelsvertreter) eine Provision auszahlen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130201.X01Im RIS seit
13.12.1989