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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §52 impl;Rechtssatz
Der Betriebsprüfer ist ein Organ der AbgBeh erster Instanz, das beauftragt ist, die Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten zu überprüfen. Darin unterscheidet er sich wesentlich von einem Sachverständigen, der die Aufgabe hat, im Zuge der Beweisaufnahme "Erfahrungssätze" zu vermitteln.
Schlagworte
Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X12Im RIS seit
13.12.1989Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014