RS Vwgh 1989/12/13 89/02/0111

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob die Alkoholisierung die Fahruntüchtigkeit des Beschuldigten - für sich allein oder in Verbindung mit anderen Umständen - bewirkt, ist ausschließlich Aufgabe des Amtsarztes.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020111.X02

Im RIS seit

19.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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