Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Beurteilung, ob die Alkoholisierung die Fahruntüchtigkeit des Beschuldigten - für sich allein oder in Verbindung mit anderen Umständen - bewirkt, ist ausschließlich Aufgabe des Amtsarztes.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente MüdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020111.X02Im RIS seit
19.01.2007