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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0518/50 E 10. November 1950 VwSlg 281 F/1950 RS 1Stammrechtssatz
Die freie Beweiswürdigung der Behörde ist der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof entzogen, soweit die ihr zugrunde liegende Sachverhaltsannahme in einem einwandfreien Verfahren gewonnen wurde und die von der Behörde daraus gezogenen Schlußfolgerungen den Denkgesetzen nicht widersprechen.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130209.X01Im RIS seit
13.12.1989