RS Vwgh 1989/12/13 88/13/0209

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0518/50 E 10. November 1950 VwSlg 281 F/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die freie Beweiswürdigung der Behörde ist der Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof entzogen, soweit die ihr zugrunde liegende Sachverhaltsannahme in einem einwandfreien Verfahren gewonnen wurde und die von der Behörde daraus gezogenen Schlußfolgerungen den Denkgesetzen nicht widersprechen.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130209.X01

Im RIS seit

13.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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