RS Vwgh 1989/12/13 88/13/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1966 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/9, 155;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH entfalten Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auch dann eine Unternehmertätigkeit, wenn sich die Vermietung und Verpachtung innerhalb der Gesamtbetätigung der Körperschaft nicht wirtschaftlich heraushebt und keine Tätigkeit von einigem wirtschaftlichen Gewicht ist (Hinweis E 28.1.1982, 81/15/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130212.X04

Im RIS seit

13.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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