RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Für die im Zeitpunkt der Teilbetriebsveräußerung als halbfertige Arbeiten dieses Teilbetriebes zu qualifizierenden Arbeiten gilt dasselbe wie für den Gewinn aus der Teilbetriebsveräußerung, daß nämlich die betreffenden Erlöse im Rahmen der betrieblichen Sphäre des verbleibenden Betriebes zu erfassen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X02

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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