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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die im Zeitpunkt der Teilbetriebsveräußerung als halbfertige Arbeiten dieses Teilbetriebes zu qualifizierenden Arbeiten gilt dasselbe wie für den Gewinn aus der Teilbetriebsveräußerung, daß nämlich die betreffenden Erlöse im Rahmen der betrieblichen Sphäre des verbleibenden Betriebes zu erfassen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X02Im RIS seit
13.12.1989Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014