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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/9, 155;Rechtssatz
Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes gegeben ist oder nicht, ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu entscheiden. Dabei ist zB ein Vertrag, der sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch solche einer anderen Vertragsart enthält und nicht aufspaltbar ist, danach zu beurteilen, welcher Vertragstyp überwiegt. Ist eine Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstyp nicht möglich, so liegt ein Vertrag besonderer Art vor, auf den ebenso wie auf einen gemischten Vertrag, der zwar Merkmale eines Mietvertrages enthält, überwiegend jedoch einen anderen Vertragstyp in Erscheinung treten läßt, die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen über die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht anwendbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130212.X03Im RIS seit
13.12.1989