RS Vwgh 1989/12/14 88/16/0067

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Veröffentlicht am 14.12.1989
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §10 Abs3;
ViehWG §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in: JBl 1990/10;

Rechtssatz

Das für die Annahme der Gleichartigkeit iSd § 10 Abs 3 ViehWG vorauszusetzende Merkmal großer Ähnlichkeit ist nicht unter dem Aspekt der späteren Verwendbarkeit der Ware zu betrachten, sondern unter Berücksichtigung der in § 2 Abs 1 ViehWG normierten Ziele (Schutz-, Preis- und Versorgungseffekt) (Hinweis E 30.3.1989, 89/16/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160067.X01

Im RIS seit

14.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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