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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 270;Rechtssatz
Eine Verletzung der Grundsätze der freien Beweiswürdigung kann nicht inhaltliche Rechtswidrigkeit nach sich ziehen, sondern nur eine Verletzung von Verfahrensvorschriften zur Folge haben, die nur im Falle ihrer Wesentlichkeit zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führt. Der Umstand, daß der Abgabepflichtige nur inhaltliche Rechtswidrigkeit behauptet, obwohl sein Vorbringen zum (hier: wegen des Vergehens nach § 35 Abs 2 FinStrG erfolgten) Schuldspruch ausschließlich die Beweiswürdigung der belangten Behörde bekämpft, hindert den VwGH nicht, dieses Vorbringen unter dem richtigen rechtlichen Gesichtspunkt zu untersuchen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160148.X02Im RIS seit
27.11.2000