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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §20 Abs3;Beachte
Besprechung in: JBl 1990/10;Rechtssatz
Die im E vom 30.3.1989, 89/16/0015 über die Annahme der Gleichartigkeit iSd § 10 Abs 3 ViehWG von mit Cäsium kontaminiertem inländischem und nicht mit Cäsium kontaminiertem importierten Kalbfleisch entwickelten Grundsätze müssen auch für das MOG gelten. Danach kommt es auf die Frage, ob im Inland genügend für die Herstellung von Babynahrung geeignete Milch vorhanden und für den Importeur und Vertreiber zugänglich war, nicht an. Nur dann, wenn im Inland nur Milch lieferbar gewesen wäre, welche nach den gesundheitsrechtlichen Vorschriften überhaupt vom Handelsverkehr ausgeschlossen gewesen wäre, müsste das Vorhandensein einer gleichartigen Ware iSd § 20 Abs 3 MOG vereint werden. Milch, die infolge Überschreitens der Strahlengrenzwerte, als infolge der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung für den menschlichen Genuss untauglich ist, erfüllt nicht den Tatbestand, dass in ausreichendem Maß Milch zur Verfügung stehe, weil sie nicht in Verkehr gebracht werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160067.X03Im RIS seit
14.12.1989