RS Vwgh 1989/12/14 88/16/0067

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Veröffentlicht am 14.12.1989
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §20 Abs3;
ViehWG §10 Abs3;

Beachte

Besprechung in: JBl 1990/10;

Rechtssatz

Die im E vom 30.3.1989, 89/16/0015 über die Annahme der Gleichartigkeit iSd § 10 Abs 3 ViehWG von mit Cäsium kontaminiertem inländischem und nicht mit Cäsium kontaminiertem importierten Kalbfleisch entwickelten Grundsätze müssen auch für das MOG gelten. Danach kommt es auf die Frage, ob im Inland genügend für die Herstellung von Babynahrung geeignete Milch vorhanden und für den Importeur und Vertreiber zugänglich war, nicht an. Nur dann, wenn im Inland nur Milch lieferbar gewesen wäre, welche nach den gesundheitsrechtlichen Vorschriften überhaupt vom Handelsverkehr ausgeschlossen gewesen wäre, müsste das Vorhandensein einer gleichartigen Ware iSd § 20 Abs 3 MOG vereint werden. Milch, die infolge Überschreitens der Strahlengrenzwerte, als infolge der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung für den menschlichen Genuss untauglich ist, erfüllt nicht den Tatbestand, dass in ausreichendem Maß Milch zur Verfügung stehe, weil sie nicht in Verkehr gebracht werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160067.X03

Im RIS seit

14.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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