Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Das AuslBG idF BGBl 1988/231 stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf. Es verbietet sich daher nunmehr eine Beurteilung in der Richtung, dass Verstöße gegen § 28 Abs 1 AuslBG auch in Ansehung verschiedener ausländischer Beschäftigter in ihrer Gesamtheit gesehen ein fortgesetztes Delikt darstellen könnten (Hinweis zur Rsp des VwGH zur Rechtslage vor der Nov BGBl 1988/231 zB E 22.10.1986 86/09/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090100.X01Im RIS seit
15.12.1989Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010