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GesundheitswesenNorm
KAO Slbg 1975 §2 Abs1 Z7 idF 1979/073Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/09/0036 E 10. September 1986 VwSlg 12212 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
Der tatbestandsmäßige Begriff der "selbstständigen Ambulatorien" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 7 KAO 1975 ergibt sich aus den Merkmalen der organisatorisch selbstständigen Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Anstaltspflege gezielt bedürfen. Hieraus ist nicht zu erkennen, dass ein "selbstständiges Ambulatorium" - im Beschwerdefall ein Zahnambulatorium - auch die sachbezogenen und personalbezogenen Voraussetzungen zur Ermöglichung der "gleichzeitigen" Behandlung von Personen essentiell aufweisen müsste.
Schlagworte
AnstaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180105.X04Im RIS seit
04.05.2022Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022