RS Vwgh 1989/12/15 89/18/0105

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Gesundheitswesen
L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg

Norm

KAO Slbg 1975 §2 Abs1 Z7 idF 1979/073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0036 E 10. September 1986 VwSlg 12212 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Der tatbestandsmäßige Begriff der "selbstständigen Ambulatorien" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 7 KAO 1975 ergibt sich aus den Merkmalen der organisatorisch selbstständigen Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Anstaltspflege gezielt bedürfen. Hieraus ist nicht zu erkennen, dass ein "selbstständiges Ambulatorium" - im Beschwerdefall ein Zahnambulatorium - auch die sachbezogenen und personalbezogenen Voraussetzungen zur Ermöglichung der "gleichzeitigen" Behandlung von Personen essentiell aufweisen müsste.

Schlagworte

Anstalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180105.X04

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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