RS Vwgh 1989/12/15 87/17/0381

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1989
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1 impl;
BAO §83 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §57;

Rechtssatz

Der Steuerberater der Bf, der sich im Getränkesteuerverfahren gegenüber dem Magistrat der Stadt Wien auf eine ihm von der Bf erteilte, beim Finanzamt liegende Vollmacht, die auch zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, berief und dies durch Vorlage einer Kopie dieser Vollmacht glaubhaft machte, ist als zur Empfangnahme von an die Bf gerichteten Bescheiden der Wr Agabenbehörde bevollmächtigt anzusehen.

Schlagworte

nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170381.X01

Im RIS seit

15.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten