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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Kam es schon im Verfahren erster Instanz zu einer Verletzung des Parteiengehörs, so ist - auch wenn Ermittlungen der höheren Instanz kein anderes Ergebnis bringen als jenes der Unterbehörde, dann, wenn sich die Berufungsbehörde darauf in ihrer Entscheidung stützt - Parteiengehör zu gewähren.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X01Im RIS seit
06.04.2006